21.03.2022

So schützt Du Deinen Online-Shop vor Abmahnungen

Einen Online-Shop zu betreiben, der abmahnsicher ist, ist gar nicht so einfach. Eine ganze Reihe von Gründen können zu einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung führen, vor allem, wenn sich Dein Shop an Verbraucher richtet. Die häufigsten Abmahngründe haben wir hier aufgeführt, damit Du nicht in die Abmahnfalle tappst.

#1 Rechtstexte

Eine häufige Fehlerquelle sind die Rechtstexte, die im Online-Shop an vielen Stellen verpflichtend sind.

Jede Webseite, die in irgendeiner Form Daten erhebt und verarbeitet, braucht eine Datenschutzerklärung. Nutzer, die die Seite besuchen, haben ein gesetzliches Recht, darüber aufgeklärt zu werden, was mit den erhobenen Daten passiert. Außerdem muss die Datenschutzerklärung über Tracking-Tools und Plug-ins aufklären. Die Grundlage dafür ist die Datenschutzgrundverordnung (kurz DSGVO).

Zudem muss jede gewerbliche genutzte Internetseite über ein Impressum verfügen. Das Telemediengesetz regelt, welche Angaben im Impressum verpflichtend sind:

  • Name, Anschrift und ggf. die Rechtsform
  • Angaben zur Kontaktaufnahme (E-Mail-Adresse, Kontaktformular und/oder Telefonnummer)
  • Bei einer Eintragung ins Handelsregister: Registernummer und das zuständige Registergericht
  • Wenn vorhanden: Wirtschaftsidentifikationsnummer
  • ggf. Hinweise auf behördliche Zulassung durch die Aufsichtsbehörde, bei freien Berufen auch Pflichthinweisen

Als Online-Händler solltest Du auch daran denken, auf Deiner Webseite einen Link zur Online-Streitbeteiligung einzustellen. Dieser Link sollte auch tatsächlich anklickbar sein, denn häufig kam es schon zu Abmahnungen, weil der Link nicht anklickbar war.

Weiter müssen Händler darauf achten, die Widerrufsbelehrungen rechtssicher zu gestalten. In der Regel haben Verbraucher, bei Verträgen, die Online geschlossen wurde, ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen. Es steht jedem Händler natürlich frei, den Zeitraum zu verlängern. Zulasten des Verbrauchers dürfen die Bedingungen nicht eingeschränkt werden. Außerdem musst Du darauf achten, dass die Widerrufsbelehrung ordnungsgemäß platziert ist.

#2 Unzulässige Werbeaussagen

Viele Online-Händler geben alles, um möglichst viele Kunden in ihren Shop zu locken. Einige Aussagen wirken auf den ersten Blick harmlos, sind allerdings ein gefundenes Fressen für Abmahner. Vor allem das Werben mit Selbstverständlichkeiten. So solltest Du es tunlichst vermeiden in Deinem Shop damit zu werben, dass versicherter Versand angeboten wird. Denn bei einem Kauf mit Verbrauchern trägt der Verkäufer ohnehin die Verantwortung, dass das Paket heile beim Kunden ankommt. Wenn der Händler den Versand beim Paketdienstleister versichern lässt, hat also er alleine einen Vorteil davon, für den Kunden macht das keinen Unterschied. Daher wird die Werbeaussage als irreführend angesehen, da dem Kunden vorgegaukelt wird, hier liege ein besonderes Angebot vor. Eigentlich erfüllt der Händler aber nur seine gesetzlichen Pflichten, wenn er die Verantwortung für den Versand trägt.

Ebenso verhält es sich mit der Werbeaussage, dass Kunden ein 14-tägiges Widerrufsrecht haben. Auch dieses steht ihnen gesetzlich zu und ist keine Besonderheit des entsprechenden Angebots. Manche Händler werben auch damit, dass sie nur „Originalware“ verkaufen, allerdings wäre es ohnehin verboten gefälschte Ware zu verkaufen, sodass auch hier mit einer Selbstverständlichkeit geworben wird.

Auch Werbeaussagen wie „CE-Geprüft“ oder „TÜV-Geprüft“ sind problematisch. Bei der CE-Kennzeichnung handelt es sich nicht um ein Prüfsiegel, sondern zumeist um eine Eigenerklärung des Verkäufers. Eine Werbeaussage, dass etwas CE geprüft sei, ist also ggf. irreführend und kann zu einer Abmahnung führen. Wenn die Angabe gemacht wird, dass ein Produkt TÜV-geprüft ist, muss darauf geachtet werden, dass für den Verbraucher nachvollziehbar ist, um welche Prüfung es sich handelt und durch welche Prüfstelle diese vorgenommen wurde.

Auch wenn Deine Produkte besonders gut bei der Stiftung Warentest abgeschnitten haben, musst Du darauf achten, dass Du dem Käufer alle Informationen zu Verfügung stellst. Du musst also die genaue Fundstelle der Testveröffentlichung angeben.

Bei Werbung mit gesundheitsbezogener Werbung musst Du besonders aufpassen. Denn die Health-Claims-Verordnung legt ziemlich genau fest, welche Werbeaussagen getroffen werden dürfen. Schon die Werbung mit dem Begriff „bekömmlich“ kann da zum Problem werden. Auch nährwertbezogene Angaben sind streng reguliert. Im Zweifelsfall solltest Du solche Aussagen beim Werben also lieber weglassen.

#3 Fehlende Registrierung 

In letzter Zeit häufen sich die Abmahnungen gegen Online-Händler, die es unterlassen haben, die notwendigen Registrierungen nach dem Verpackungsgesetz oder dem Elektrogesetz vorzunehmen.

Nahezu jeder Online-Händler ist von den Pflichten des Verpackungsgesetzes betroffen. Wenn Du systembeteiligungspflichte Verpackungen, also solche, die beim Endverbraucher typischerweise als Abfall anfallen, in den Umlauf bringst, musst Du Dich bei der zentralen Stelle Verpackungsregister registrieren und einen Systembeteiligungsvertrag abschließen.

Elektro- und Elektronikgeräte müssen bei der Stiftung EAR registriert werden. Die Registrierungspflicht liegt zwar bei den Herstellern, allerdings musst Du als Händler darauf achten, ob der Hersteller diese vorgenommen hat – denn möglicherweise zieht Dich das ElektroG sonst als Hersteller heran. Außerdem solltest Du unbedingt die Hinweispflichten zu Rückgabe- und Entsorgungsmöglichkeiten beachten.

#4 Verstoß gegen das Marken- und Urheberrecht 

Nicht selten kommt es auch zu Abmahnungen im Urheber- und Markenrecht. Und diese können besonders teuer werden.

Händler, die ihren Online-Shop mit Grafiken und Bildern anschaulicher machen, sollten also sichergehen, dass sie auch die Rechte an dem verwendeten Bildmaterial haben. Produktfotos dürfen nicht einfach aus einem anderen Shop kopiert werden, auch wenn es sich um das gleiche Produkt handelt, welches verkauft wird.

Wenn Du Bilder in Deinem Shop benutzt, gehe also sicher, dass Du die nötigen Rechte daran hast. Entweder, weil Du selbst der Urheber bist, oder weil Du einen Lizenzvertrag abgeschlossen hast.

Bei Produkten, Designs oder Namen, die markenrechtlich geschützt sind, musst Du aufpassen, dass Du sie nicht ohne Erlaubnis verwendest. Sonst kann es richtig teuer werden. Denn gerade bei markenrechtlichen Abmahnungen wird ein hoher Streitwert angesetzt, der sich auch auf die Abmahnkosten auswirkt.


FAZIT

Wie Du siehst, ist es gar nicht so einfach, den Überblick zu behalten. Viele Gesetze in Deutschland und der EU sorgen dafür, dass es eine Vielzahl von Abmahngründen gibt. Wir hoffen, Du hast dennoch einen Überblick bekommen. Ansonsten steht der Händlerbund Dir bei juristischen Fragen als kompetenter Partner zur Seite. Wenn Du Dich als Händler jetzt für die umfangreichen Rechtsdienstleistungen des Händlerbundes entscheiden, erhältst Du mit dem Rabattcode solute_HB einen Nachlass von 3 Monaten im ersten Jahr auf das Mitgliedschaftspaket Deiner Wahl. Jetzt informieren!

Hanna Hillnhütter

Hanna Hillnhütter verschlug es 2012 für ihr Jurastudium vom Ruhrgebiet nach Leipzig. Neben dem Studium mit dem Schwerpunkt Strafrecht spielte auch das Lesen und Schreiben eine große Rolle in ihrem Leben. Nach einem kurzen Ausflug in das Anwaltsleben, freut Hanna sich nun, ihre beiden Leidenschaften als juristische Redakteurin beim Händlerbund, verbinden zu können.

Weitere Artikel