Rechtliche Hinweise für Partner-Shops

1.  Aktualität von Preisangaben in Preissuchmaschinen

Laut des Bundesgerichtshofes (BGH) müssen Ihre Angebote auf Preisvergleichsportalen jederzeit mit zutreffenden Preisen ausgezeichnet sein. Preiserhöhungen müssen sofort bei Geltung im Preisvergleich erscheinen. Der BGH sah es als unlauteren Wettbewerb an, dass ein Preis erhöht wurde, der Preisvergleich für eine Übergangszeit von ca. 3 Stunden aber noch den alten - niedrigeren - Preis ausgewiesen hat.

Hier finden Sie den Link zur Pressemitteilung des Bundesgerichtshofes:

http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=pm&Datum=2010
&Sort=3&nr=51242&pos=0&anz=56

Wir haben für Sie einen 3-Punkte-Plan für weitgehende BGH-Sicherheit zusammengestellt, um nach unserem aktuellen Kenntnisstand sicher zu stellen, dass Ihre Werbemaßnahmen über billiger.de wettbewerbskonform sind:

Punkt 1

Mittels eines Linkaufrufs im Partner-Bereich haben Sie die Möglichkeit, unser System manuell darauf hinzuweisen, dass von Ihnen eine aktualisierte Angebotsdaten-Datei zur Verfügung gestellt wurde. Somit wird unser System sofort Ihre aktualisierte Angebotsdaten-Datei abrufen und – wie in Punkt 2 weiter erläutert – verarbeiten, also erst die Preisaktualisierungen durchführen. Bitte beachten Sie, dass durch den Linkaufruf alle Ihre Angebote auf billiger.de für die Dauer der Preisaktualisierung temporär offline gestellt werden.

Punkt 2

Grundsätzlich überprüft unser System eigenständig alle zwei Stunden – bei Linkaufruf wie in Punkt 1 beschrieben sofort – ob von Ihnen Änderungen in Ihrer Angebotsdaten-Datei vorgenommen wurden. Bisher dauerte die Verarbeitung dieser Änderungen ab dem Zeitpunkt des vollständigen Abrufes bis zu einer Stunde. Mit der neuen Lösung ziehen wir nun die Aktualisierung der Preise, der Grundpreise, der Versandkosten und der Deeplinks sowie das Löschen von Angeboten vor, die bereits auf billiger.de gelistet sind. Somit gewährleisten wir, dass die Aktualisierung Ihrer Preise in der Regel in unter 30 Minuten durchgeführt wird. Die weitere Verarbeitung Ihrer Angebotsdaten-Datei, wie z. B. das Zufügen neuer Angebote, erfolgt erst im Anschluss an die o. g. Aktualisierungen.

Punkt 3

Ferner bitten wir Sie, in die an uns zur Verfügung gestellten Deeplinks den zum Zeitpunkt Ihres Exportes gültigen Verkaufspreis zu integrieren. Sollte nun ein Mal ein Kunde von billiger.de in Ihren Shop weitervermittelt werden, bei dem der aktuelle Preis des Angebotes in Ihrem Shopsystem höher ist als der, der im Deeplink integriert ist (und damit auf billiger.de publiziert war), sollten Sie diesen Kunden auf eine Fehlerseite umleiten. Diese Fehlerseite sollte einen Text enthalten, der beispielsweise wie folgt lautet: "Angebot nicht mehr vorhanden". Wir empfehlen Ihnen nach Möglichkeit, die Preiserhöhungen zu Tageszeiten durchzuführen, zu denen die Besucherzahlen in Ihrem Shop gering sind (z. B. nachts um 4:00 Uhr), um die Anzahl der "Fehlerlinks" auf ein absolutes Minimum zu reduzieren. Bitte beachten Sie, dass sich diese Maßnahme auf die Kaufabschlussquote auswirken kann.


Die unter Punkt 1 genannte Funktion kann direkt aus Ihrem Partner-Bereich manuell ausgeführt werden.

Jetzt im Partner-Bereich anmelden.

Verfügt Ihr Shopsystem über die Funktion Skripte zu integrieren, finden Sie hier eine Anleitung zum Einbau von Skripten in Ihr Shopsystem, um diesen Linkaufruf automatisch auszuführen.

Durch die Einführung des oben genannten 3-Punkte-Plans, können Sie (nach aktuellem Kenntnisstand) eine weitgehende Sicherheit in Bezug auf das BGH-Urteil erzielen.

Diese Empfehlungen unsererseits sind keine Rechtsberatung und sollen diese auch nicht ersetzen, sie stellen lediglich mögliche – aus unserer Sicht ausreichende - Lösungsvorschläge dar.

2.  Anzeige von Telefonkosten für (0)180-Rufnummern

Die Bundesnetzagentur informierte über neue gesetzliche Regelungen seit dem 01.03.2010 für (0)180-Rufnummern: Insbesondere wurden für die Preise der Anrufe auf (0)180er Rufnummern Obergrenzen eingeführt. Die bisherigen Preise für Anrufe aus dem Festnetz bleiben unverändert; für Anrufe aus dem Mobilfunknetz gilt nun eine Obergrenze von maximal 42 Cent pro Minute.

Ferner besteht seit dem 01.03.2010 die Verpflichtung, bei jeder Angabe einer (0)180er Rufnummer den Höchstpreis für Anrufe aus dem Festnetz und dem Mobilfunknetz anzugeben. Der bloße Hinweis auf eventuell abweichende Mobilfunkpreise reicht nicht mehr aus.

Die genauen Preise für Anrufe auf (0)180er Rufnummern finden Sie unter folgendem Link:
https://www.bundesnetzagentur.de/
cln_1912/SharedDocs/Pressemitteilungen/
DE/2010/100301AenderungPreis0180Nrn.html?nn=65116

Weitere Informationen sowie Formulierungsvorschläge für gesetzeskonforme Preisangaben finden Sie auf den Seiten der Bundesnetzagentur. https://www.bundesnetzagentur.de/

3.  Anzeige von Versandkosten auf Preisvergleichsportalen

Der Bundesgerichtshof hat im Urteil vom 16.07.2009 entschieden, dass bei Werbung auf Preisvergleichsportalen die Versandkosten mit angegeben werden müssen. Der Bundesgerichtshof sah es nicht als ausreichend an, dass der Nutzer über das Anklicken der Angebote in den Online-Shop weitergeleitet wird und erst dort die Versandkosten angezeigt werden.

Hier finden Sie den Link zum Urteil vom 16.07.2009 des Bundesgerichtshofes.

Aufgrund dieser Entscheidung empfehlen wir Ihnen, die Versandkosten zu Ihren Angeboten in Ihrer Angebotsdaten-Datei zu hinerlegen.

Die technischen Voraussetzungen für die Shop-Integration auf billiger.de sowie eine "Muster-Datei" können Sie direkt unter folgendem Link einsehen und downloaden: Support für Shops

4.  Anzeige des Grundpreises

Laut § 2 der Preisangabenverordnung besteht die Pflicht, neben dem Endpreis eines Produktes auch den Grundpreis anzugeben. Der Grundpreis ist der Preis je Mengeneinheit. Beispielsweise ist bei Parfum der Preis pro 100 ml anzugeben.

Der Bundesgerichtshof hat im Urteil vom 26.02.2009 festgestellt, dass der Grundpreis in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Endpreis anzugeben ist, sodass der Kunde beide Preise faktisch auf einen Blick erkennen kann.

Sofern Sie in Ihrem Sortiment Artikel führen, die eines Grundpreises bedürfen, möchten wir Ihnen dringend nahelegen, diesen in Ihrer Angebotsdaten-Datei zu hinterlegen. Dies ist notwendig, um Ihre Angebote mit dem gesetzlich verlangten Grundpreis auf billiger.de anzuzeigen.

Bei nicht ordnungsgemäßer Angabe des Grundpreises haftet zunächst derjenige, dem die Werbung zuzuordnen ist, also Sie als unser Shop-Partner.

Weitere Informationen zur Integration des Grundpreises in Ihre Angebotsdaten-Datei finden Sie im Leitfaden Shop-Integration.

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